Neue Verordnung

Medikamente müssen eingelagert werden

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Medikamente einlagern © shutterstock
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Diese Maßnahme setzt die Bundesregierung mit einer neuen Bevorratungsverordnung, um damit Lieferengpässen entgegenzuwirken. Zu den Medikamenten, die künftig bevorratet werden müssen, zählen Schmerzmittel, Antibiotika, Medikamente gegen Erkältungssymptome, aber auch Präparate für chronische Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen. Die Lagerbestände sollen in den kommenden Monaten gefüllt werden, sodass die Medikamente bereits im Winter zur Verfügung stehen.

„Wir konnten die Medikamentenversorgung in Österreich für diesen Winter durch ein Bündel an kurzfristigen Maßnahmen bestmöglich sicherstellen. Durch die Verpflichtung der pharmazeutischen Industrie zur Bevorratung wichtiger Arzneimittel setzen wir nun einen wichtigen Schritt, um auch im nächsten Winter bestmöglich auf mögliche Lieferengpässe vorbereitet zu sein“, so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).

Alexander Herzog, Generalsekretär der PHARMIG, sieht dies jedoch kritisch: „Wir verstehen, dass die Politik zur Sicherstellung der Medikamentenversorgung aktiv sein möchte und es auch ist. Allerdings sind nationale Vorratslager nicht die richtige Lösung. Sie kosten viel Geld, sind aufwendig in der Betreibung und können die Medikamentenversorgung durch das zusätzliche Umlenken der Ware noch verschärfen.“

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