Gesundheitsminister Johannes Rauch hat dem Gesundheitsausschuss im Parlament am 6. Juni Änderungen im Apothekengesetz und im Arzneimittelgesetz vorgeschlagen, die der Gesundheitsausschuss angenommen hat.
Im Apothekengesetz soll ein Zuweisungsverbot – mit bestimmten Ausnahmen – für Verschreibungen von Medikamenten festgelegt werden. Seit der Einführung des e-Rezepts ist es laut Gesundheitsministerium immer wieder dazu gekommen, dass Vereinbarungen zur Zuweisung von Verschreibungen getroffen bzw. ärztliche Verschreibungen unmittelbar an bestimmte Apotheken übermittelt wurden. Die freie Apothekenwahl soll nun im Gesetz explizit verankert werden. Ein Verstoß gegen die neuen Bestimmungen soll eine Verwaltungsübertretung darstellen.
Durch eine Änderung des Arzneimittelgesetzes sollen öffentliche Apotheken künftig Abholfächer oder Abholstationen einrichten können, um rezeptfreie Arzneimittel für ihre Kundinnen und Kunden hinterlegen zu können. Die Abholstationen müssen unmittelbar an die jeweilige Apotheke anschließen und unterliegen als Teile der Apothekenbetriebsanlage den entsprechenden Genehmigungs- und Überprüfungspflichten. Gesundheitsminister Johannes Rauch betonte, dass die Änderungen ein erster Schritt sind und an einer größeren Novellierung im Bereich der Apotheken gearbeitet wird.
APA/Red.