
Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie selbständig erwerbstätige Apotheker:innen ihre Ausgaben für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Massenbeförderungsmittel („Öffi-Ticket“) steuerlich gewinnmindernd absetzen können.
Prinzipiell sind Ausgaben im Zusammenhang mit einem Öffi-Ticket als Betriebsausgabe steuerlich gewinnmindernd zu berücksichtigen, soweit die Fahrten durch den Apothekenbetrieb veranlasst sind. Das Verkehrsmittel kann frei gewählt werden, auch betriebliche genutzte 1. Klasse-Tickets oder Business-Class-Tickets sind zum Abzug zugelassen.
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