Steuer-News

Arbeitgeberzuschuss für Kinderbetreuung

Mag. Anita  Witzler
Artikel drucken
Geld © Shutterstock
© Shutterstock

Kinderabsetzbetrag 

Die Steuerfreiheit ist nur dann gegeben, wenn die Betreuung ein Kind betrifft, für das dem/der Arbeitnehmer:in selbst (und nicht dem/der (Ehe)Partner:in) der Kinderabsetzbetrag für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht (dieser wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt).

Altersgrenze

Der Zuschuss ist nur dann steuerfrei, wenn er für die Betreuung von Kindern geleistet wird, welche zu Beginn des Kalenderjahres das 14. Lebensjahr (bis 2023: 10. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben.

Gew

Sie haben bereits ein ÖAZ-Abo?

Ihre Online-Vorteile:

  • ✔ exklusive Online-Inhalte
  • ✔ gratis für alle Print-Abonnent:innen
  • ✔ Überblick über die aktuellen Couponing-Aktionen

Die Österreichische Apotheker-Zeitung informiert über spannende Themen aus Pharmazie, Wirtschaft, Gesundheits- und Standespolitik.

1 Jahr um € 165,00 (zzgl. 10 % Ust.) für Ihre ÖAZ als Printausgabe und Online

Das könnte Sie auch interessieren