Als Reisekosten kommen neben Fahrtkosten insbesondere pauschale Tages- und Nächtigungsgelder infrage. Diese sind unter nachstehenden Voraussetzungen als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Fahrtkosten
Unter Fahrtkosten fallen sowohl Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Apotheke als auch alle Aufwendungen für betriebliche Fahrten (z. B. Seminare). Dabei gelten die tatsächlichen Kosten als abzugsfähige Aufwendungen (Bahn-/Flugticket, Taxi).
Wird für Fahrten ein Kfz aus dem Betriebsvermögen genutzt, sind neben den laufenden Kosten (Treibstoff, Versicherung
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