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Persönliche Dienstverhinderungsgründe

Mag. iur. Judith Winkler
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Aufgrund des Dienstvertrages ist die Dienstgeberin/der Dienstgeber zur Entgeltzahlung und die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer zur Arbeit verpflichtet. Allerdings hat der Gesetzgeber einige Gründe vorgesehen, bei denen Dienstnehmer:innen ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung behalten, obwohl sie ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommen. Darunter fallen vor allem Urlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Arbeitsunfall, Mutterschaft sowie Pflege von bestimmten Personen. 

Außerdem behalten Dienstnehmer:innen ihren Anspruch auf das Entgelt, wenn sie durch andere wichtige, ihre Person b

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