Eine geringfügige Beschäftigung während der Karenz ist sehr beliebt unter frischgebackenen Eltern: Sie ermöglicht es einerseits, viel Zeit mit dem neugeborenen Baby zu verbringen und andererseits die Familienkasse aufzubessern. Was dabei zu beachten ist, haben wir für Sie in Kürze zusammengefasst.
Während der Karenz ist der in Anspruch nehmende Elternteil gegen Entfall des Entgelts dienstfrei gestellt sowie kündigungs- und entlassungsgeschützt. Möchte der Elternteil nun trotzdem – im geringeren Ausmaß – arbeiten, kann ein weiteres Dienstverhältnis abgeschlossen werden.
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