Venena & Separanda gestrichen
Eine Verwahrung von Arzneimitteln „unter Sperre“ = Venena bzw. „getrennt von den übrigen Waren“ = Separanda ist nicht mehr vorgesehen (Achtung: Suchtgifte sind nach wie vor entsprechend den suchtmittelrechtlichen Vorschriften zu lagern!). Dies gilt auch für die Beschriftung der Vorratsgefäße. Vorhandene Standgefäße können selbstverständlich weiterhin verwendet werden. Weiterhin gilt, dass die Lagerung von Arzneimitteln nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft zu erfolgen hat. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass Arzneimittel übersic
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