Außergewöhnliche Belastung

Behindertengerechter Badezimmerumbau

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Mann im Alter © Shutterstock
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• Sie muss außergewöhnlich sein.
• Sie muss zwangsläufig erwachsen (das bedeutet, dass sich der/die Steuerpflichtige der außergewöhnlichen Belastung aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann).
• Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen.

Weiters darf die Belastung weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. 

Zusätzliches beachten

Neben diesen allgemeinen Voraussetzungen ist zusätzlich Folgendes zu beachten:
• Die Aufwendungen resultieren aus einer eigenen körper­lichen

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