Unterschieden wird bei der Apothekerkammerwahl danach, ob man der Gruppe der Selbständigen oder der Gruppe der Angestellten angehört. Beide Gruppen haben gleich viele Delegierte und Sitze im Vorstand zu besetzen. Jedes Mitglied der Apothekerkammer kann seine Stimme nur für eine Liste abgeben, deren Gruppe er/sie selbst angehört; es herrscht „Gegnerunabhängigkeit“.
Mit gutem Grund: Nur wenn sichergestellt ist, dass nur Mitglieder der einen Gruppe ihre Stimme für eine Liste aus ihrer Gruppe abgeben können, kann man darauf vertrauen, dass die Interessen der jeweiligen Gruppe au
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