Die Sonderbetreuungszeit wurde erstmals im Jahr 2020 eingeführt und hat bis dato sechs Phasen durchlaufen. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat nunmehr am 27.9.2022 die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit beschlossen und dessen 7. Runde eingeläutet. Die Sonderbetreuungszeit gilt nun rückwirkend von 5.9.2022 bis Ende des Jahres.
Rechtliche Voraussetzungen
Seit 1.8.2022 wurde die Pflicht zur Absonderung durch eine bis zu zehn Tage andauernde Verkehrsbeschränkung ersetzt. Die Sonderbetreuungszeit kann daher von Dienstnehmerinnen und Dienstnehm
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