Die Wiener Ärztekammer brachte eine außerordentliche Revision ein, die nun vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abgewiesen wurde. Dieser hat entschieden, dass die Bewilligung für den Laborbetrieb rechtens und eine Bedarfsprüfung zu keinem Zeitpunkt erforderlich war.
Lifebrain-Gründer und -Geschäftsführer Michael Havel zeigte sich zufrieden: „Die Ärztekammer habe Lifebrain mit archaischem Hass verfolgt und vom ersten Tag an mit Klagen eingedeckt, um mit allen Mitteln die Pfründe ihrer Mitglieder zu schützen.“
Niedergelassene Ärzte hätten zu Beginn der Pand
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