Es wird hinsichtlich der Berufung zum/zur Erbenden zwischen gewillkürter Erbfolge (aufgrund letztwilliger Regelung des/der Verstorbenen) und gesetzlicher Erbfolge unterschieden. Wenn keine letztwillige Regelung getroffen wurde, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass in bestimmter Reihenfolge und zu bestimmten Anteilen Ehepartner:in und Angehörige erben.
Testierfreiheit und gesetzliche Erbfolge
Nach österreichischem Recht besteht sogenannte Testierfreiheit. Das bedeutet, dass jede/r, der/die die Bedeutung und die Folgen seiner/ihrer letztwilligen Verfügung verst
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