Testament & Co.

Regelung des letzten Willens

Prof. Dr.

Wolfgang

Völkl

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Testament © shutterstock
Ehegatt:innen und eingetragene Partner:innen können sich in einem Testament gegenseitig zum Erben/zur Erbin einsetzen. © shutterstock

Es wird hinsichtlich der Berufung zum/zur Erbenden zwischen gewillkürter Erbfolge (aufgrund letztwilliger Regelung des/der Verstorbenen) und gesetzlicher Erbfolge unterschieden. Wenn keine letztwillige Regelung getroffen wurde, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass in bestimmter Reihenfolge und zu bestimmten Anteilen Ehepartner:in und Angehörige erben.

Testierfreiheit und gesetzliche Erbfolge

Nach österreichischem Recht besteht sogenannte Testierfreiheit. Das bedeutet, dass jede/r, der/die die Bedeutung und die Folgen seiner/ihrer letztwilligen Verfügung verst

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