Die Lagerungsbedingungen für Arzneimittel werden im Rahmen der Zulassung festgelegt. Sie sind auf jeder Arzneimittelpackung, in der Fachinformation (unter Punkt 6.4) und in der Gebrauchsinformation, angegeben. Die vorgeschriebenen Temperaturen müssen über die gesamte Kette aufrechterhalten bleiben (Hersteller, Großhandel, Apotheke, Kundschaft).
Für die meisten Arzneispezialitäten gilt die Lagerung bei Raumtemperatur. Sind für ein Arzneimittel keine speziellen Lagerungsbedingungen festgelegt, hat die Lagerung unter Bedingungen zu erfolgen, die dem jeweiligen Stand der Wissens
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