Mit dem 1. Juli 2024 ist die von der Delegiertenversammlung beschlossene Fortbildungsrichtlinie in Kraft getreten. Durch diese Richtlinie wird der Mindestumfang der Fortbildung für Apothekerinnen und Apotheker (150 Fortbildungspunkte in 3 Jahren) sowie die Dokumentation der erbrachten Fortbildung geregelt.
Fortbildungskonto
Die Dokumentation der erworbenen Fortbildungspunkte erfolgt über das individuelle Fortbildungskonto, welches allen Kammermitgliedern auf der Website der Apothekerkammer im Log-in-Bereich zur Verfügung steht. Das Fortbildungskonto bietet einen Überblick über
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