Eine weitere Möglichkeit, den/die Mitarbeiter:in abgabenschonend zu entlohnen, ist der Zuschuss des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin für die Betreuung von Kindern, die zu Beginn des Kalenderjahres das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mit 1.1.2024 soll die Altersgrenze auf das 14. Lebensjahr ausgeweitet werden.
Dieser Zuschuss muss an alle Arbeitnehmer:innen oder Gruppen von Arbeitnehmer:innen gewährt werden. Die Definition einer Gruppe von Arbeitnehmer:innen können Sie in den Steuernews der ÖAZ 8/2023 nachlesen.
Maximal können 1.000 Euro pro Jahr und Kind abga
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