Ist der Eintritt in den Ruhestand für angestellte pharmazeutische Fachkräfte – sofern genügend Beitragszeiten erworben worden sind – in der Regel nur eine Frage des Rechenstifts, ob man noch einige Arbeitsjahre anhängen will, um eine höhere Pension bekommen zu können oder nicht, so sind die Überlegungen, die Apothekeninhabende anzustellen haben, deutlich vielschichtiger. Die grundsätzliche Entscheidung ist nämlich die, ob man die Vermögenssubstanz „Apothekenunternehmen“ für sich und allfällige Nachfolger:innen erhalten oder sich zur Gänze von ihr trennen möchte.
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