Fortbildung

Was jetzt gilt

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Das Wichtigste zuerst: Der Kollektivvertrag gilt weiterhin

Aktuell gilt der Kollektivvertrag für Pharmazeutische Fachkräfte. Das bedeutet, dass das Ausmaß der Dienstfreistellung für Fortbildungen und deren Vergütung jenen Regelungen folgt, die im Kollektivvertrag festgelegt sind – und damit auf sozialpartnerschaftlicher Ebene von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gemeinsam ausverhandelt wurden. Konkret bedeutet das:
• Pro Arbeitsjahr stehen Dienstnehmer:innen im Volldienst bis zu sechs halbe Arbeitstage für Fortbildungen zu.
• In diesem Ausmaß können Fortbildungen in der Ar

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