Dr. Martina Michor, Leiterin der Rechtsabteilung des Apothekerverbands, und Mag. pharm. Gudrun Putz, Leiterin der pharmazeutischen Abteilung, erklären, worauf Sie besonders achten müssen, wenn eine Visitation (ordentliche Betriebsüberprüfung) ansteht.
Zu Beginn die wichtigste Frage: Wird eine Visitation vorab angekündigt oder kann es auch ein „Überraschungsbesuch“ der Behörde sein?
Mag. pharm. Gudrun Putz Überraschungsbesuche gibt es nicht, außer es ist Gefahr in Verzug. Im Regelfall wird eine Visitation im Vorhinein angekündigt, sodas
Sie haben bereits ein ÖAZ-Abo?
Ihre Online-Vorteile:
- ✔ exklusive Online-Inhalte
- ✔ gratis für alle Print-Abonnent:innen
- ✔ Überblick über die aktuellen Couponing-Aktionen
Die Österreichische Apotheker-Zeitung informiert über spannende Themen aus Pharmazie, Wirtschaft, Gesundheits- und Standespolitik.
1 Jahr um € 165,00 (zzgl. 10 % Ust.) für Ihre ÖAZ als Printausgabe und Online