Ob menschlicher Irrtum bei Verwechslungen in der Medikamentenausgabe oder bei einem in der eigenen Apotheke hergestelltem, fehlerhaftem Produkt oder Schäden durch geprüfte Arzneimittelimporte aus Nicht-EU-Ländern: Die Versicherungsleistungen der betrieblichen Haftpflichtversicherung greifen bei Schadensersatzansprüchen infolge grober Fahrlässigkeit im Rahmen der betrieblichen Tätigkeiten. Dies schließt auch Schäden, die durch Eigentümer:in, Miteigentümer:in, Mitarbeitende oder mittätige Familienangehörige verursacht wurden, mit ein.
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