Auch wenn Nahrungsergänzungsmittel in Form von Kapseln, Dragees, Tropfen und Sticks abgepackt werden, sind sie keine Arzneimittel, sondern Lebensmittel. Nahrungsergänzungsmittel unterliegen somit dem Lebensmittelrecht und dienen, wie der Name sagt, als Ergänzung der normalen Ernährung des Menschen durch eine physiologische oder ernährungsspezifische Wirkung. Im Gegensatz dazu steht die Definition des Arzneimittels zur Heilung, Linderung und Verhinderung einer Erkrankung.
Stellt eine Apotheke selbst Nahrungsergänzungsmittel her oder lässt diese in Lohnherstellun
Sie haben bereits ein ÖAZ-Abo?
Ihre Online-Vorteile:
- ✔ exklusive Online-Inhalte
- ✔ gratis für alle Print-Abonnent:innen
- ✔ Überblick über die aktuellen Couponing-Aktionen
Die Österreichische Apotheker-Zeitung informiert über spannende Themen aus Pharmazie, Wirtschaft, Gesundheits- und Standespolitik.
1 Jahr um € 165,00 (zzgl. 10 % Ust.) für Ihre ÖAZ als Printausgabe und Online