Digitale Barrierefreiheit

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Es ist ein komplexes Thema, das auf Betreiber von Webshops und Apps und auf Anbieter von Online-Dienstleistungen – und so auch auf Apotheken – zukommt: die digitale Barrierefreiheit. Mit Stichtag 28. Juni 2025 müssen Webshops, Apps und diverse Online-Dienstleistungsangebote barrierefrei zugänglich und navigierbar sein, sonst können Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro drohen. Das Sozialministeriumservice fungiert hier als Marktüberwachungsbehörde, die beratend, aber auch strafend tätig sein wird.

Gleichberechtigter Zugang für alle

Bereits seit 2006 gilt in Österreich das

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