Rechts-News

Die Diensteinteilung

Mag. iur. Georg Lippay
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Dienstplan © Shutterstock
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Ausmaß und Lage der Arbeitszeit sowie deren Änderungen sind zwischen Dienstnehmer:in und Dienstgeber:in zu vereinbaren (Art IV Abs. 1 KV). Der/die Dienstnehmer:in hat also Anspruch auf eine ordnungsgemäße Diensteinteilung.

Eine regelmäßige, gleichbleibende Einteilung der wöchentlichen Arbeitszeit ist das erstrebenswerte Ziel, sowohl von Dienstnehmer- als auch von Dienstgeberseite gesehen. Alternative Diensteinteilungen mit kurzen und langen Arbeitswochen, die auch im Rahmen einer Durchrechnungsvereinbarung getroffen werden, sind in Verträgen mittlerweile häufig anzutreffen. Leider

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