Wir möchten Ihnen hier zur Erinnerung einen Überblick über die wesentlichen Punkte der Änderungen geben, die das Apothekenrecht grundlegend modernisieren und die Funktion der Apotheker:innen im Gesundheitssystem stärken sollen.
Änderung der Öffnungszeiten
Aufgrund des Gesetzesentwurfs werden die Öffnungszeiten der Apotheken flexibilisiert und können eigenständig festgelegt werden. Die Kernöffnungszeiten jeder Apotheke müssen mindestens 36 Stunden pro Woche betragen und können bei einzelnen Apotheken individuell auf bis zu 72 Stunden ausgeweitet werden. Dabei
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