Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Spitälern und Pflegeheimen wird eine durchgehende Maskenpflicht verordnet. Außerdem wird in Krankenhäusern die Anzahl der Besuche reduziert. Pro Patient und Tag sind laut der neuen Wiener Verordnung nur mehr drei PCR-getestete Besucher erlaubt.
Zusätzlich ist der Besuch durch eine weitere Person möglich, wenn diese nötige Unterstützungsleistungen für den Patienten durchführt. Wien ist zuletzt bereits wiederholt einen vorsichtigeren Weg in Sachen Corona-Maßnahmen gegangen. Aktuell gilt in der Bundeshauptstadt auch eine FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hat kürzlich angesichts der sommerlichen Coronawelle weitere Verschärfungen im August nicht ausgeschlossen.
APA/Red.