der LGSt. Niederösterreich
Nach einem absolvierten 16-stündigen Grundkurs ist ein 8-stündiger Kurs alle vier Jahre notwendig, um als betriebliche:r Erst-Helfer:in für Arbeitsstätten mit mindestens fünf Arbeitnehmer:innen zu gelten.
Die Teilnehmer:innenzahl ist auf 16 limitiert. Durch die verbindliche Anmeldung ist ein kostenfreier Rücktritt nach dem Anmeldeschluss nur möglich, wenn der Seminarplatz weitergegeben werden kann.
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