Steuer-News

Entnahmen von Vermögenswerten

Mag. Anita  Witzler
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Laptop und Taschenrechner © Shutterstock
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Entnahmen sind alle nicht betrieblich veranlassten Abgänge von Vermögenswerten, beispielsweise die Überführung eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen oder zu betriebsfremden Zwecken.

Aus steuerlicher Sicht sind Entnahmen grundsätzlich mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme anzusetzen. Der Teilwert ist der Wert, den ein:e Erwerber:in eines gesamten fortzuführenden Betriebes dem Wirtschaftsgut als Teil des Kaufpreises zuordnet. Dieser liegt üblicherweise deutlich über dem durch Abschreibungen reduzierten Buchwert. Ausnahmen bestehen für Grund

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