Anzeigepflicht besteht, wenn ein Beteiligter (entweder der Erwerber oder der Geschenkgeber) zum Zeitpunkt der Zuwendung seinen Wohnsitz/Sitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt oder die Geschäftsleitung in Österreich hat:
- Kapitalvermögen wie bspw. Bargeld, Sparbücher, Aktien und Wertpapiere o. Ä.
- (Teil-)Betriebe zur Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb
- Anteile an Kapitalgesellschaften und Personengemeinschaften wie z. B. OG, KG oder Beteiligungen als Stiller Gesellschafter
- bewegliches körperliches Ver
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