
Besonders im betrieblichen Bereich werden diese – u. a. aufgrund von steuerlichen Vorteilen – gerne eingesetzt. Diese steuerlichen Erleichterungen werden sowohl beim Betrieb als auch bei MitarbeiterInnen schlagend – sollten diese ein Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen bekommen.
NoVA
Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihres Antriebs einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, sind von der NoVA befreit. Hierunter fallen reine Elektrofahrzeuge. Hybride Fahrzeuge, die neben einem Elektromotor auch einen Verbrennungsmotor besitzen,
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