Erhöhte Abschreibung für Wohngebäude
Wohngebäude im Betriebs- und Privatvermögen, welche mindestens dem Standard „klimaaktiv Bronze“ entsprechen und nach dem 31.12.2023 und spätestens am 31.12.2026 fertiggestellt werden, können beschleunigt abgeschrieben werden. In den ersten drei Jahren kann die Abschreibung mit dem 3-fachen Wert, also mit jeweils 4,5 % angesetzt werden. Die Halbjahresabschreibungsregelung ist in diesem Fall nicht anwendbar, somit kann ein in der zweiten Jahreshälfte fertiggestelltes Gebäude bereits im ersten Jahr mit 4,5 % abgeschrieben werden.
Abschaffung
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