Apothekerinnen und Apotheker sind freiberuflich tätig und unterliegen nicht der Gewerbeordnung, sondern eigenen Gesetzen, allen voran dem Apothekengesetz. Für den Betrieb einer Apotheke brauchen Sie daher keine Gewerbeberechtigung. Der Tätigkeitsbereich von öffentlichen Apotheken ist in der Apothekenbetriebsordnung genau beschrieben. Zentrale Bereiche sind die Abgabe von Arzneimitteln im Kleinen, die Herstellung von Arzneimitteln nach ärztlicher Verschreibung, die selbständige Herstellung von Arzneimitteln für Verbraucher:innen sowie die Kundenberatung zu Arzneimitteln und zur Selb
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