Verpachtung

Apotheker:innen Ruhestand

Alexander Lackinger, BSc, StB
Artikel drucken
Alexander Lackinger © Renee Del Missier
Alexander Lackinger © Renee Del Missier

Verpachtung – Voraussetzungen und Grundlagen

Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Verpachtung sind in § 17 ApG geregelt: 
An dieser Stelle ist im Besonderen die Möglichkeit zur Verpachtung zu nennen, wenn der/die Konzessionär:in das 65. Lebensjahr erreicht hat oder die Voraussetzungen für den Bezug einer Alterspension eingetreten sind und von der Leitung der Apotheke zurückgetreten wird.

Pachtverträge bedürfen der Genehmigung durch die Österreichische Apothekerkammer. 
Gemäß § 1091 ABGB stellt die Überlassung eines lebenden Unternehmens an den/die Pächter:in

Sie haben bereits ein ÖAZ-Abo?

Ihre Online-Vorteile:

  • ✔ exklusive Online-Inhalte
  • ✔ gratis für alle Print-Abonnent:innen
  • ✔ Überblick über die aktuellen Couponing-Aktionen

Die Österreichische Apotheker-Zeitung informiert über spannende Themen aus Pharmazie, Wirtschaft, Gesundheits- und Standespolitik.

1 Jahr um € 165,00 (zzgl. 10 % Ust.) für Ihre ÖAZ als Printausgabe und Online

Das könnte Sie auch interessieren