Verpachtung – Voraussetzungen und Grundlagen
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Verpachtung sind in § 17 ApG geregelt:
An dieser Stelle ist im Besonderen die Möglichkeit zur Verpachtung zu nennen, wenn der/die Konzessionär:in das 65. Lebensjahr erreicht hat oder die Voraussetzungen für den Bezug einer Alterspension eingetreten sind und von der Leitung der Apotheke zurückgetreten wird.
Pachtverträge bedürfen der Genehmigung durch die Österreichische Apothekerkammer.
Gemäß § 1091 ABGB stellt die Überlassung eines lebenden Unternehmens an den/die Pächter:in
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