Nach der neuen gesetzlichen Regelung ist wie berichtet die für die Verpflichtende Fortbildung aufgebrachte Zeit arbeitsrechtlich als Arbeitszeit zu bewerten. Die Dienstgeber:innen müssen also die Kosten dafür übernehmen Hier nun die Details zur Richtlinie, die mit 1. Juli 2024 in Kraft tritt:
• Es besteht die Verpflichtung zur berufsbegleitenden Fortbildung für alle Apotheker:innen.
• 150 Fortbildungspunkte müssen innerhalb von drei Jahren im Rahmen des Fortbildungszertifikats erreicht werden.
• Mindestens 45 Punkte müssen pharmazeutisch fachlich sein.
• Mindestens 16 Punkt
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