Bei den Kollektivvertragsverhandlungen im Herbst 2022 konnten wir für die angestellten Apotheker:innen neben der Erhöhung der laufenden Gehälter für 2023 auch die Auszahlung einer „Teuerungsprämie“ erreichen. Insbesondere um die rechtliche Möglichkeit, die das Einkommensteuergesetz auch für 2023 bietet, zu nutzen, einen Bonus zur Auszahlung zu bringen, für den weder vom/von der Dienstgeber:in noch vom/von der Dienstnehmer:in Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen sind.
Jeder Bonus ist anders
Da es ja auch in den vorangegangenen
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