Immer wieder kommt es in Apotheken vor, dass der/die Konzessionsinhaber:in, der/die Pächter:in oder der/die verantwortliche Leiter:in durch Krankheit oder Urlaub verhindert ist, den Betrieb der Apotheke zu führen. Seine bzw. ihre Aufgabe ist es dann, eine/n geeignete/n Stellvertreter:in zu bestellen.
Aufgaben als Apothekenleiter:in
- ordnungsgemäße Führung des Apothekenbetriebes
- Maßnahmen, die zur Führung des Betriebes in pharmazeutischer Hinsicht notwendig sind
- pharmazeutisch-fachliche Verantwortung
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