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Elternkarenz und Pflegefreistellung

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Symbolbild Vater in Karenz © Shutterstock
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Elternkarenz 

Bislang war es möglich, bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes Elternkarenz in Anspruch zu nehmen. Dabei kam es nicht darauf an, welcher Elternteil wie lange Karenz nimmt. Um die Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung zu fördern, hat der Gesetzgeber für Kinder, die ab dem 1. November 2023 geboren werden, Folgendes vorgesehen:
Der bisherige Karenzanspruch von 24 Monaten wird um zwei Monate somit bis zum 22. Lebensmonat des Kindes verkürzt. Der Anspruch im Ausmaß von 24 Monaten steht nur noch Alleinerziehenden oder bei Teilung der Karen

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