
enn Dienstnehmer:innen krank und somit an der Arbeitsleistung verhindert sind, haben sie ihren Dienstgeber bzw. ihre Dienstgeberin unverzüglich darüber zu informieren. Danach sollte ein Arzt, eine Ärztin aufgesucht werden, um eine Krankschreibung zu erhalten. In der Krankenstandsbestätigung sind der Beginn, die voraussichtliche Dauer und die Ursache der Arbeitsverhinderung angegeben. Mit „Ursache“ ist jedoch nicht die Diagnose gemeint, sondern ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt. Die konkrete Diagnose bleibt somit Privatsache.
Die Krankenstandsbestätigung ist
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