Positiv ist, dass für viele Bereiche lediglich Richtlinien festgelegt werden, die den einzelnen Staaten den nötigen „Bewegungsspielraum“ ermöglichen, bzw. dass der Status quo erhalten bleibt. Das betrifft wichtige Themen wie Kompetenzenabgrenzung, Fernabsatz, Arzneimittel-Werbung, Preisfestsetzung, Erstattung usw.
Negativ ist, dass in Bezug auf die magistrale Zubereitung empfindliche Einschränkungen vorgesehen sind. So soll die Herstellung auf Vorrat nur Apotheken erlaubt sein, die Krankenhäuser beliefern. Aber es kann nicht sein, dass eine unserer Kernkompetenzen,
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