Über www.elearning.apoverlag.at gelangen Sie direkt zu den akkreditierten Fortbildungen.
Aktuelle Fortbildungen
Up to date: Arzneistoffe (1 AFP)
In jeder Ausgabe der ÖAZ bietet die Rubrik „Up to Date: Arzneistoffe“ nun die Möglichkeit, Fragen zu den Beiträgen von Prof. Helmut Spreitzer („Neue Wirkstoffe“, die sich in fortgeschrittenen Stadien der klinischen Entwicklung befinden) und von Dr. Angelika Chlud („Neu am Markt“, pharmazeutische Fachinformationen zu Neuzulassungen) zu beantworten. Durch das Beantworten von insgesamt fünf Fragen zu diesen beiden Beiträgen auf unserer e-Learning-Plattform sichern Sie sich einen Fortbildungspunkt (1 AFP) – und das 26-mal im Jahr. Hier gehts direkt zur Fortbildung.
HMPPA-Monographien (2AFP)
Die in regelmäßigen Abständen erscheinenden HMPPA-Monographien sind ab sofort ebenfalls von der Österreichischen Apothekerkammer akkreditiert – und zwar gleich mit 2 AFP. Der Beitrag in der aktuellen Ausgabe beschäftigt sich mit bekannten und neuen Indikationsgebieten von Weißdorn. Hier gehts direkt zur Fortbildung.
Impfen bei Erwachsenen ab 50 – RSV und Herpes Zoster (1AFP)
Die Fortbildung thematisiert die Besonderheiten des Immunsystems im Alter und die Bedeutung von Impfungen. Chronische Erkrankungen schwächen das Immunsystem älterer Menschen, weshalb ein guter Impfschutz wichtig ist, um schwerwiegende Infektionsfolgen zu verhindern.
Besondere Aufmerksamkeit gilt adjuvantierten Impfstoffen sowie den Risiken von RSV und Herpes Zoster bei Personen über 50 Jahren. Auch die Relevanz dieser Impfungen für Gesundheitspersonal wird betont. Hier gehts zur Fortbildung.
Kurz zusammengefasst
Die neue Richtlinie zur verpflichtenden Fortbildung ist seit 1. Juli 2024 in Kraft. Für alle Apotheker:innen gelten seither folgende Verpflichtung zur berufsbegleitenden Fortbildung:
- Alle Apotheker:innen sind verpflichtet, sich berufsbegleitend fortzubilden.
- Innerhalb von drei Jahren müssen im Rahmen des Fortbildungszertifikats 150 Fortbildungspunkte erreicht werden.
- Mindestens 45 dieser Punkte müssen pharmazeutisch-fachliche Inhalte umfassen.
- Mindestens 16 Punkte müssen durch Teilnahme vor Ort erworben werden.
- Das persönliche Punktekonto ist nur für die jeweilige Person selbst sowie für ausgewählte Mitarbeiter der Apothekerkammer einsehbar.
- Ein Punkt entspricht einer halben Stunde Fortbildung, entweder akkreditiert oder approbiert.
- Die Punktevergabe im Detail erfolgt durch die Akkreditierungskommission der Österreichischen Apothekerkammer