Ist die Abgabe von Wasserstoffperoxid 30 % an eine Privatperson erlaubt (z. B. zur Brunnendesinfektion)?
Wasserstoffperoxid über 12 % w/w bis einschl. 35 % w/w gilt als Ausgangsstoff für Explosivstoffe und darf an Privatpersonen nur noch nach einer Genehmigung für den Erwerb durch die Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Eine Anleitung zur Brunnendesinfektion mit 12%iger Wasserstoffperoxid-Lösung findet sich bspw.