Fragen zur Abgabe

Wasserstoffperoxid

Mag. pharm. Dr. Bernhard Ertl
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Wasserstoffperoxid-Lösung in einem Becherglas © Shutterstock
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Ist die Abgabe von Wasserstoffperoxid 30 % an eine Privatperson erlaubt (z. B. zur Brunnendesinfektion)?

Wasserstoffperoxid über 12 % w/w bis einschl. 35 % w/w gilt als Ausgangsstoff für Explosivstoffe und darf an Privatpersonen nur noch nach einer Genehmigung für den Erwerb durch die Bezirksverwaltungsbehörde abgegeben werden. Eine Anleitung zur Brunnendesinfektion mit 12%iger Wasserstoffperoxid-Lösung findet sich bspw.