Jahreshauptversammlung

Herbstversammlung AAHP 2024

Mag. pharm. Dr.
Theodora STEINDL-SCHÖNHUBER
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Lieferengpässe

Als Nachfolge zur Taskforce Lieferengpässe wurden die Kommission zur Arzneimittelversorgung und die Bevorratungsverordnung ins Leben gerufen. Zulassungsinhaber von Arzneispezialitäten, die in einer Anlage definiert werden, müssen ab 21.4.2025 einen Vier-Monats-Vorrat anlegen, der den österreichischen Bedarf abdeckt.

Aufgeführt sind v. a. Antibiotika, Schmerzmittel, Erkältungsmedikamente und Medikamente für Herz-Kreislauf- und Lungenerkrankungen. Zu bedenken ist, dass die Erstellung dieser Anlage basierend auf Umsatzstärke im Vorjahr nicht unbedingt die Kritikal

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