Im Folgenden werden die Regelungen bezüglich der in der Bundesabgabenordnung (BAO) geschaffenen Begleitung bei Unternehmensübertragungen beleuchtet. Zum einen können demnach noch ungeprüfte Zeiträume des zu übergebenden Unternehmens einer Außenprüfung (umgangssprachlich Betriebsprüfung) unterzogen werden. Zum anderen wird die Abgabenbehörde darüber hinaus verpflichtet, Auskünfte über bereits verwirklichte oder nicht verwirklichte Sachverhalte zu erteilen.
Welche Abgaben können geprüft werden?
Die Prüfung umfasst alle in die Zuständigkeit des Finanzamtes Österrei
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