Damit soll die Partizipation von Mitarbeiter:innen am Erfolg des Unternehmens attraktiver gemacht werden. In den letzten Jahren war diese Art der Vergütung abgabenrechtlich im Vergleich zu Corona-Prämien oder Teuerungsprämien weniger interessant. Mit 2024 besteht zwar noch die Mitarbeiterprämie, diese kann aber ohne kollektivvertragliche Ermächtigung nicht von der Apotheke selbst gesteuert werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Beträge bis zu € 3.000,– pro Jahr und aktivem Arbeitnehmer/aktiver Arbeitnehmerin können lohnsteuerfrei ausbezahlt werden. Nicht mehr
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