Bereits seit Juli 2021 gibt es Erleichterungen bei der steuerrechtlichen Behandlung von Tickets für öffentliche Verkehrsmittel, die der/die Arbeitgeber:in dem/der Arbeitnehmer:in kostenfrei oder gegen eine Zuzahlung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin zur Verfügung stellt.
• Kriterien für steuerfreie Jobtickets
Bei den Fahrkarten muss es sich um Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel handeln, die zumindest am Wohnort oder am Arbeitsort Gültigkeit haben. Der/die Arbeitgeber:in muss diese nicht mehr selbst kaufen
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