Ein grober Überblick

Kryptowährung im Privatvermögen ab 1.3.2022

Hon.-Prof. Univ.-Doz. Dr. 
REINHARD SCHWARZ
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Als Einkünfte aus Kryptowährungen kommen einerseits laufende Einkünfte (Früchte) infrage, wie bspw.: 

  • Entgelte, die für die Überlassung von Kryptowährungen erzielt werden wie z. B. durch „Lending“ (d. h., die zinsähnliche Überlassung von Kryptos an einen anderen Marktteilnehmer) oder der
  • Erwerb von Kryptowährungen (inklusive gewährte Transaktionsgebühren)* durch einen technischen Prozess wie z. B. das „Mining“ (Schürfen) von Kryptowährungen. Hier ist eine Abgrenzung zum Gewerbe vorzunehmen. Beim Mining von sehr bekannten Kryptos w

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