Als Einkünfte aus Kryptowährungen kommen einerseits laufende Einkünfte (Früchte) infrage, wie bspw.:
- Entgelte, die für die Überlassung von Kryptowährungen erzielt werden wie z. B. durch „Lending“ (d. h., die zinsähnliche Überlassung von Kryptos an einen anderen Marktteilnehmer) oder der
- Erwerb von Kryptowährungen (inklusive gewährte Transaktionsgebühren)* durch einen technischen Prozess wie z. B. das „Mining“ (Schürfen) von Kryptowährungen. Hier ist eine Abgrenzung zum Gewerbe vorzunehmen. Beim Mining von sehr bekannten Kryptos w
Sie haben bereits ein ÖAZ-Abo?
Ihre Online-Vorteile:
- ✔ exklusive Online-Inhalte
- ✔ gratis für alle Print-Abonnent:innen
- ✔ Überblick über die aktuellen Couponing-Aktionen
Die Österreichische Apotheker-Zeitung informiert über spannende Themen aus Pharmazie, Wirtschaft, Gesundheits- und Standespolitik.
1 Jahr um € 165,00 (zzgl. 10 % Ust.) für Ihre ÖAZ als Printausgabe und Online