Einkommensteuerbescheid: Sonderregelung aufgrund der Coronapandemie 

Anspruchszinsen bei Abgabennachzahlungen

Hon.-Prof. Univ.-Doz. Dr. 
REINHARD SCHWARZ
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Übliche Zinssätze

Die Zinsen betragen 1,38 % (und liegen damit 2 % über den auf der Website der Österreichischen Nationalbank verlautbarten negativen Basiszinssatz in Höhe von -0,62 %).

Sie werden für maximal 48 Monate festgesetzt und fallen lediglich bei einem Betrag von über 50 Euro an! Aus welchem Grund die Abgabenfestsetzung durch das Finanzamt erst nach dem 1. Oktober des Folgejahres erfolgt, ist unbeachtlich.

Sonderregelung in der Pandemiezeit

Aufgrund einer coronabedingten Sonderregelung werden jedoch für die Veranlagung des Steuerjahres

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