
Ab Mitte 2025 – konkret mit Stichtag 28. Juni 2025 – müssen Webshops, mobile Anwendungen und bestimmte Webseiten barrierefrei sein. So sieht es das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) vor, das neben öffentlichen auch private Akteure verpflichtet, digitale Angebote und Websites mit ausdefinierten Angeboten so anzubieten und auszugestalten, dass diese von allen Anwenderinnen und Anwendern uneingeschränkt genutzt werden können.
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