Sie dient dazu, die Mehrkosten, die einem Apothekenbetrieb durch einen erhöhten Urlaubsanspruch des Mitarbeiters entstehen, abzufedern.
Das sind die Rahmenbedingungen
Grundsätzlich haben Apothekerinnen und Apotheker einen Urlaubsanspruch von fünf Wochen. Es gibt gesetzlich bzw. kollektivvertraglich geregelte Gründe, die diesen Anspruch erhöhen. In diesen Fällen vergütet die Gehaltskasse dem Betrieb die Umlage für die Zeit, die über den Grundanspruch von fünf Wochen hinausgeht – und zwar bis zu zwei Wochen pro Person und Arbeitsjahr. Der Apothekenleiter muss die Url
Sie haben bereits ein ÖAZ-Abo?
Ihre Online-Vorteile:
- ✔ exklusive Online-Inhalte
- ✔ gratis für alle Print-Abonnent:innen
- ✔ Überblick über die aktuellen Couponing-Aktionen
Die Österreichische Apotheker-Zeitung informiert über spannende Themen aus Pharmazie, Wirtschaft, Gesundheits- und Standespolitik.
1 Jahr um € 165,00 (zzgl. 10 % Ust.) für Ihre ÖAZ als Printausgabe und Online