In der Regierungsvorlage sind zudem die Einrichtung einer ELGA- und e-Health-Supporteinrichtung sowie datenschutzrechtliche Anpassungen beim e-Impfpass vorgesehen. Überdies sollen Anpassungen im ASVG, im Epidemiegesetz, im Patientenverfügungs-Gesetz und im Suchtmittelgesetz vorgenommen werden. Ein wesentlicher Bestandteil des e-Impfpasses ist das zentrale Impfregister, das der elektronischen Dokumentation aller durchgeführten Impfungen sowie impfrelevanter Informationen dient. Das Nachtragen von Impfungen ist möglich. Durchführen dürfen dies alle e-Impf-Gesundheitsdienste-Anbieter sowie Apotheken.