So wurden unter anderem der Protein-Impfstoff von Sanofi und der Variantenimpfstoff für Kinder ab fünf Jahren von BioNTech/Pfizer in die Empfehlung aufgenommen. Zudem wurde konkretisiert, dass eine fünfte Impfung derzeit noch nicht allgemein empfohlen wird, sondern nur für Risikogruppen und Personen ab 60 Jahren, informierte das Gesundheitsministerium.
Um einen möglichst guten Schutz während der kalten Jahreszeit zu gewährleisten, empfehlen die Expertinnen und Experten weiterhin dringend den Abschluss der Grundimmunisierung - dafür sind drei Dosen erforderlich - sowie die Auffrischungsimpfung. Sie ist grundsätzlich für alle Personen ab zwölf Jahren möglich, besonders empfohlen wird sie aber Personen ab 60 Jahren und Risikopersonen.
Aus der Anwendungsempfehlung gestrichen wurden die zwei in der EU zugelassenen Vektorimpfstoffe. Vaxzevria von AstraZeneca und Janssen von Johnson & Johnson finden sich nicht mehr in der Anwendungsempfehlung. "Die Empfehlungen richten sich nach der tatsächlichen Verfügbarkeit von Impfstoffen in Österreich", sagte dazu ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Die beiden Vakzine sind in der EU zugelassen, allerdings in Österreich nicht oder nur noch in geringer Menge verfügbar.
Neuer proteinbasierter Impfstoff
Neu in den Empfehlungen ist der Impfstoff von Sanofi (VidPrevtyn Beta), der frühestens in der kommenden Woche an den Impfstellen zur Verfügung stehen soll. Dabei handelt es sich um einen proteinbasierten Impfstoff, der bereits in der EU zugelassen wurde. In Österreich kann der Impfstoff ab der 3. Impfung eingesetzt werden. Eine Empfehlung für VidPrevtyn Beta spricht das Nationale Impfgremium entsprechend der Zulassung für Personen ab 18 Jahren aus.
Für die dritte Impfung von Kindern von fünf bis elf Jahren kann nun auch der Variantenimpfstoff Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 von BioNTech/Pfizer eingesetzt werden. Er ist speziell an die Virusvarianten Omikron BA.4 und 5 angepasst. Auch dieser Impfstoff wird frühestens in der kommenden Woche an den Impfstellen zur Verfügung stehen.
Ebenfalls in den Empfehlungen enthalten ist nunmehr eine Klarstellung speziell zu einer weiteren Auffrischungsimpfung, also der fünften Impfung. Risikopersonen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr und Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr können die zusätzliche Auffrischungsimpfung frühestens vier Monate nach der vierten Impfung erhalten. Für gesunde Personen unter 60 Jahren, insbesondere auch Personal im Gesundheitswesen unter 60 Jahren, ist nach Ansicht des Nationalen Impfgremiums derzeit keine fünfte Impfung notwendig.
APA/Red.